TUTTLINGEN – Ein Archäologenteam des Landesamts fĂĽr Denkmalpflege am Dienstsitz Freiburg war Ende vergangener Woche bei den Baggerarbeiten am Drei-Kronen- Hof in Tuttlingen vor Ort. Dabei wurden einige frĂĽhneuzeitliche Erdbefunde, wie Pflanzlöcher, dokumentiert. Die archäologischen Untersuchungen sind damit abgeschlossen, das Landesamt hat die Baustelle freigegeben. Nun kann gebaut werden.
Fehlt nur noch die Baugenehmigung. Auf die wartet Wohnbau-Chef Horst Riess, um den Baggerbiss für das geplante Wohn- und Geschäftshaus vornehmen zu können. Der Antrag bei der Tuttlinger Stadtverwaltung ist gestellt und soll demnächst durch den Gemeinderat gehen. Riess ist die Erleichterung anzumerken: Nach der archäologischen Untersuchung steht zumindest aus dieser Richtung keine weitere zeitliche Verzögerung mehr an.
Das einstige Union-Areal (jetzt Drei-Kronen-Hof) liegt am Rand einer denkmalgeschützten Fläche. Dort sind Reste von Gebäuden und Abfallgruben aus der Urnenfelderzeit (12. bis 9. Jahrhundert vor Christus) sowie der Römerzeit (1. bis 3. Jahrhundert nach Christus) nachgewiesen. Laut Mitteilung des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart gibt es auch Hinweise auf ein merowingerzeitliches Gräberfeld, einzuordnen im sechsten und siebten Jahrhundert.
Nur: Durch den verheerenden Stadtbrand im Jahr 1803 ist in Tuttlingen einiges durcheinander geraten. Der Wiederaufbau nach der Katastrophe erfolgte auf einem veränderten Grundriss, zudem wurde der Brandschutt verwendet, um die Straßen der Altstadt dammartig aufzuschütten. Auch am Drei-Kronen-Hof erschwerten diese Umstände die Suche nach Überresten früherer Besiedlungen. Das Areal wurde mit Schutt aufgefüllt, und die Bebauung nach 1803 mit teilweise mehreren Kellergeschossen griff in den Unterboden ein. „Deshalb war es sehr fraglich, ob überhaupt noch mit archäologischen Funden zu rechnen ist“, so das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Wohnbau beauftragte in Absprache mit der Behörde ein Bauunternehmen, das auf einem Teilbereich des Areals – rund zehn Prozent Fläche, die nach 1803 nicht bebaut waren – Grabungen nach Richtliniendes Denkmalschutzes vorgenommen hat. Ziel war es, die alte Oberfläche, also den gewachsenen Boden, freizulegen.
Dieser wurde in 1,60 Metern Tiefe angetroffen. Daraufhin wurden die Baggerarbeiten gestoppt. In den gewachsenen Boden sei nicht eingegriffen worden, die Wohnbau habe alle Schritte bis dahin dokumentiert. So war es dem Archäologenteam, das sich vor Ort umgeschaut hat, möglich, „mit Humus verfüllte Gruben“ aus rühneuzeitlichen Erdbefunden festzustellen. „Es könnte sich etwa um Pflanzlöcher handeln“, teilt die Behörde mit.
Die Kosten der Untersuchung hat die Wohnbau etragen, erklärt Riess. „Diese halten sich in überschaubarem Rahmen.“ Er sei froh, dass das Denkmalamt „flott und zügig“ reagiert habe, und dass es erlaubt habe, dass die Wohnbau die Arbeiten in die Hand nimmt. Sobald die Baugenehmigung vorliegt „können wir bauen“, betont er.
Quelle: www.schwaebische.de, Artikel vom 25.02.2021