Denkmalamt dokumentiert frĂĽhneuzeitliche Funde

TUTTLINGEN – Ein Archäologenteam des Landesamts fĂĽr Denkmalpflege am Dienstsitz Freiburg war Ende  vergangener Woche bei den Baggerarbeiten am Drei-Kronen- Hof in Tuttlingen vor Ort. Dabei wurden einige  frĂĽhneuzeitliche Erdbefunde, wie Pflanzlöcher, dokumentiert. Die archäologischen Untersuchungen sind damit  abgeschlossen, das Landesamt hat die Baustelle freigegeben. Nun kann gebaut werden.

Fehlt nur noch die  Baugenehmigung. Auf die wartet Wohnbau-Chef Horst Riess, um den Baggerbiss fĂĽr das geplante Wohn- und  Geschäftshaus vornehmen zu können. Der Antrag bei der Tuttlinger Stadtverwaltung ist gestellt und soll demnächst  durch den Gemeinderat gehen. Riess ist die Erleichterung anzumerken: Nach der archäologischen Untersuchung  steht zumindest aus dieser Richtung keine weitere zeitliche Verzögerung mehr an.

Das einstige Union-Areal (jetzt  Drei-Kronen-Hof) liegt am Rand einer denkmalgeschĂĽtzten Fläche. Dort sind Reste von Gebäuden und Abfallgruben  aus der Urnenfelderzeit (12. bis 9. Jahrhundert vor Christus) sowie der Römerzeit (1. bis 3. Jahrhundert nach  Christus) nachgewiesen. Laut Mitteilung des Landesamts fĂĽr Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium  Stuttgart gibt es auch Hinweise auf ein merowingerzeitliches Gräberfeld, einzuordnen im sechsten und siebten Jahrhundert.

Nur: Durch den verheerenden Stadtbrand im Jahr 1803 ist in Tuttlingen einiges durcheinander geraten.  Der Wiederaufbau nach der Katastrophe erfolgte auf einem veränderten Grundriss, zudem wurde der Brandschutt  verwendet, um die StraĂźen der Altstadt dammartig aufzuschĂĽtten. Auch am Drei-Kronen-Hof erschwerten diese  Umstände die Suche nach Ăśberresten frĂĽherer Besiedlungen. Das Areal wurde mit Schutt aufgefĂĽllt, und die  Bebauung nach 1803 mit teilweise mehreren Kellergeschossen griff in den Unterboden ein. „Deshalb war es sehr  fraglich, ob ĂĽberhaupt noch mit archäologischen Funden zu rechnen ist“, so das Regierungspräsidium Stuttgart.

Die  Wohnbau beauftragte in Absprache mit der Behörde ein Bauunternehmen, das auf einem Teilbereich des Areals – rund zehn Prozent Fläche, die nach 1803 nicht  bebaut waren – Grabungen nach Richtliniendes Denkmalschutzes vorgenommen hat. Ziel war es, die alte Oberfläche, also den gewachsenen Boden, freizulegen.

Dieser wurde in 1,60 Metern Tiefe angetroffen. Daraufhin wurden die Baggerarbeiten gestoppt. In den gewachsenen Boden sei nicht eingegriffen worden, die  Wohnbau habe alle Schritte bis dahin dokumentiert. So war es dem Archäologenteam, das sich vor Ort umgeschaut hat, möglich, „mit Humus verfĂĽllte Gruben“ aus  rĂĽhneuzeitlichen Erdbefunden festzustellen. „Es könnte sich etwa um Pflanzlöcher handeln“, teilt die Behörde mit.

Die Kosten der Untersuchung hat die Wohnbau  etragen, erklärt Riess. „Diese halten sich in ĂĽberschaubarem Rahmen.“ Er sei froh, dass das Denkmalamt „flott und zĂĽgig“ reagiert habe, und dass es erlaubt habe, dass die Wohnbau die Arbeiten in die Hand nimmt. Sobald die Baugenehmigung vorliegt „können wir bauen“, betont er.

Quelle: www.schwaebische.de, Artikel vom 25.02.2021